Sylvia Coquette
Heilpraktikerin

Klassische Homöopathie

Die Klassische Homöopathie hat zwei maßgebliche Prinzipien: Das Reiz- und Regulations- sowie das Ähnlichkeitsprinzip. Auf ihnen baut die Homöopathie seit ihren Anfängen bis heute unverändert auf. Richtig angewendet ermöglicht das Ähnlichkeitsprinzip die Auswahl des geeigneten homöopathischen Arzneimittels, das nach Gabe den Reiz für eine darauffolgende Regulation geben soll.

Das Reiz- und Regulationsprinzip
In der Klassischen Homöopathie wird der einzelne Mensch – mit all seiner Individualität - als ein ganzheitliches System gesehen, das bei einer Erkrankung im Ungleichgewicht ist. Dieses System lässt sich nach Erfahrung von Homöopathen durch gezielte Reize regulieren und wieder ins Gleichgewicht bringen. Homöopathische Arzneimittel sind in der Lage, solche Reize zu setzen. Als Reiz- und Regulationstherapie hat die Homöopathie nach ihrem Selbstverständnis die Kraft, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren. So wird eine Heilung aus eigener Kraft möglich.


Das Ähnlichkeitsprinzip
Eine weitere Grundlage der Klassischen Homöopathie ist das Ähnlichkeitsprinzip. Es besagt, dass eine Substanz, die beim Gesunden bestimmte Symptome hervorruft, ähnliche Symptome beim Kranken zu heilen vermag. Der Begründer der Homöopathie Dr. Samuel Hahnemann (1755–1843) brachte dieses Prinzip mit dem Satz „Similia similibus curentur“ (lat. „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“) auf den Punkt.

Deswegen sind homöopathische Arzneimittel so verträglich und mit anderen Arzneimitteln – auch schulmedizinischen – kombinierbar. Weil die Homöopathie damit ein Konzept ist, das den Ansprüchen vieler Menschen entspricht, passt sie hervorragend in die moderne Zeit und ist längst in mitten der Medizin angekommen.

Ein positiver Nebeneffekt der homöopathischen Behandlung ist oftmals auch ein achtsamerer Umgang der Patienten mit sich und ihrem Körper. Sie hören in der Regel mehr auf ihren Körper, erkennen Warnsignale besser und lassen diese rechtzeitig therapeutisch abklären. Kurzum: Sie leben bewusster. (Quelle: DHU)





Heilversprechen und Heilmittelwerbegesetz
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass keine der von mir angebotenen Leistungen ein Heilungsversprechen darstellt. Auch werden Linderung oder Verbesserung des Krankheitszustandes weder garantiert, noch versprochen.