Sylvia Coquette
Heilpraktikerin  

Meine Leistungen & Honorare

Klassische Homöopathie – Erstanamnese (nach der Empfindungsmethode, inkl. Repertorisation): 220,– €

Klassische Homöopathie – Folgeberatung: 100,– € pro Stunde (Abrechnung zeitanteilig nach Aufwand)

Energiemedizin (pro Sitzung, ca. 60 Minuten): 150,– €

Labordiagnostik (Befundinterpretation und Erstellung des Therapieplans): 100,– € pro Stunde (Abrechnung zeitanteilig nach Aufwand)

Hinweis: Die reinen Material- und Analysenkosten werden von den Fachlaboren (Enterosan / Ganzimmun/ Medivere) direkt mit Ihnen abgerechnet.


Erstattung durch Krankenversicherungen

Informationen zur Erstattung (Privatversicherungen / Zusatzversicherungen / Beihilfe)
Als Heilpraktikerin bin ich an keine staatliche Gebührenordnung gebunden und rechne über freie Honorarvereinbarungen ab. Die oben genannten Preise sind Endpreise und unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch Ihre Versicherung zu entrichten. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erstelle ich auf Wunsch eine Rechnung mit Analog-Ziffern in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass die Sätze der GebüH aus dem Jahr 1985 stammen. Da meine Honorare die tatsächliche Behandlungszeit und eine moderne Praxisqualität widerspiegeln, liegen sie über den Erstattungssätzen der GebüH. Es verbleibt daher in der Regel ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen. Wenn Sie die genaue Höhe der Erstattung vorab wissen möchten, erfragen Sie diese bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung unter Angabe der oben genannten Pauschalen.


Wichtiger Hinweis zur Terminabsage (Ausfallhonorar)

Da ich eine reine Terminpraxis führe und mir für jeden Patienten exklusiv Zeit reserviere, sind vereinbarte Termine verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist dafür völlig ausreichend. Mitteilungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp können im Praxisalltag leicht übersehen werden und finden daher keine Berücksichtigung. Sollten Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen und ich diesen nicht kurzfristig an einen anderen Patienten vergeben können, muss ich Ihnen die ausgefallene Zeit leider als Ausfallhonorar in Rechnung stellen, es sei denn es handelt sich um nachgewiesene Notfälle. Ich bitte um Ihr Verständnis.


Heilversprechen und Heilmittelwerbegesetz

Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass keine der von mir angebotenen Leistungen ein Heilungsversprechen darstellt. Auch werden Linderung oder Verbesserung des Krankheitszustandes weder garantiert, noch versprochen.